Häufig gestellte Fragen

Organisatorisches

Wir bitten Sie den vereinbarten Termin bis spätestens 24 Stunden zuvor telefonisch oder per Email abzusagen. Bei Nichterscheinen ohne Absage müssen wir Ihnen eine Gebühr von 40 Euro verrechnen.

Wenn Sie bereits Vorbefunde, Arztbriefe oder Informationen über bildgebende Verfahren (Röntgen, MRT/CT auf CD ROM) haben, sind diese sehr hilfreich. Bitte bei Möglichkeit auch eine Liste mit Medikamenten und eventuell einen Allergie-Pass mitnehmen. Eine hausärztliche Überweisung ist nicht zwingend erforderlich.

In einer Kassenpraxis bestehen Verträge mit den Sozialversicherungsträgern. Hier entstehen Ihnen keine Kosten, da wir direkt mit den Kassen verrechnen. Ausnahmen sind spezielle private Spezial-Behandlungen wie z.B. Infiltrationen von Knorpelaufbaupräparaten oder PRP (=Eigenbluttherapie).

In meiner Wahlarztpraxis in Hall besteht nur ein Vertrag mit der KUF, d.h. hier entstehen Ihnen keine Kosten. Bei allen anderen Versicherungen bleibt Ihnen ein Selbstkostenanteil, welchen Sie, wenn Sie eine Zusatzversicherung haben, bei dieser einreichen können. Ausgestellte Verordnungen, Rezepte und Überweisungen werden von anderen Gesundheitseinrichtungen und Apotheken in gleicher Weise wie von Kassenärzten akzeptiert.

Patientenservice

 

Verrechnung
Es bestehen Verträge mit ALLEN KASSEN in Innsbruck und mit der KUF in Hall. In Hall gibt es für ÖGK Versicherte leider keine Rückerstattung, da eine vertragliche Bindung in Innsbruck besteht. Versicherte bei der SVA, BVA, VAEB zahlen Ihre Rechnung zuerst selbst, können diese aber bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Abhängig von der in Anspruch genommenen Leistung erhalten Sie bis zu 80% des Betrags rückerstattet.

 

Rund um einen stationären Aufenthalt
Auf Wunsch stehe ich Ihnen sehr gerne als Operateur zur Verfügung. Mein Partnerkrankenhaus für stationäre und tagesklinische Eingriffe ist das Sanatorium der Kreuzschwestern in Hochrum bei Innsbruck. Wenn Sie sich für eine Operation entschließen, übernehme ich alle organisatorischen Angelegenheiten im Vorfeld für Sie. Während des stationären Aufenthaltes werden Sie von mir persönlich betreut und ich bin auch in „Notfällen“ für Sie jederzeit erreichbar. Die Nachbetreuung erfolgt dann in meiner Ordination bzw. in Zusammenarbeit mit Ihrem Hausarzt.

 

Rehabilitation
Sollte nach der Operation ein stationärer Reha Aufenthalt notwendig oder von Ihnen gewünscht sein, kümmere ich mich um die Antragstellung und Terminvereinbarung. Ist dies nicht der Fall, besteht in der Ordination auch die Möglichkeit physiotherapeutische Leistungen in Anspruch zu nehmen.

 

Tarife für Operationen
Da es sich beim Sanatorium in Hochrum um eine Privatklinik handelt, werden die Operationen und Aufenthaltskosten lediglich von privaten Krankenzusatzversicherungen übernommen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit zur Selbstzahlung. Sollten Sie diese Option in Betracht ziehen, erstelle ich Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag für die jeweilige Operation. Einen Teil der Kosten übernimmt die  Pflichtversicherung (GKK, SVA, BVA).

Fachliches

Die Orthopädie ist das medizinische Fachgebiet, das sich mit der Entstehung, Verhütung, Erkennung und Behandlung von Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates beschäftigt. Dies umfasst die Knochen, Gelenke, Muskeln und Sehnen und bezieht sich auf den gesamten Bewegungsapparat, also nicht nur auf den Fuss ! Der Orthopäde/in versucht durch gezielte Untersuchungstechniken eine Diagnose zu sichern um dann die entsprechende Behandlung durchzuführen.

Eine arthroskopische Operation ist eine minimalinvasive diagnostische und/oder therapeutische Behandlung von Gelenken über kleine Inzisionen (Arthrotomien) unter Einsatz eines Endoskop (auch: Arthroskop). Außerhalb von Gelenken verwendet man den allgemeinen Begriff Endoskopie. Die häufigste Lokalisation angewendeter arthroskopischer Techniken sind die großen Gelenke (Knie, Schulter, Sprunggelenk). Ein typisches Beispiel hierfür ist eine Meniskusverletzung oder ein gerissenes Kreuzband.

Bei den meisten Bandscheibenvorfälle entstehen keine Schmerzen. Sie werden oft zufällig bei einer MRT- oder CT-Untersuchung entdeckt. Dennoch muss der Bandscheibenvorfall nicht der Verursacher eines vorliegenden Schmerzes sein!

Beim Bandscheibenvorfall entsteht der Schmerz im betroffenen Wirbelsäulenabschnitt normalerweise durch Ausstrahlung auf den Arm (Halswirbelsäule) oder das Bein (Lendenwirbelsäule). Im Bereich der Wirbelsäule muss gar kein Schmerz vorliegen.

Eine weitere Möglichkeit stellt der Druck aufgrund eines Bandscheibenvorfalls auf das Rückenmark dar. Dieses kann durch den Druck geschädigt werden. Typische Symptome sind Taubheit oder Muskelabschwächungen (Ausfallerscheinungen) in einem Bein oder Arm auf. Meist wird dann ein Nerv bedrängt.

Ausfallerscheinungen sollten immer orthopädisch abgeklärt werden. Leichte Ausfallerscheinungen führen nicht sofort zu einer Operation. Sollten Störungen beim Stuhlgang oder Wasserlassen (Inkontinenz) oder eine Kraftabschwächung auftreten, müssen diese sofort untersucht und behandelt werden.